Was ist im Wesentlichen neu?
Bestellung von Referenten zu verschiedenen Themenbereichen
Mit der Wahl von Referenten aus dem Kreis des Gemeinderats wird ein Schwerpunkt auf die drängenden Herausforderungen der Zukunft für die Gemeinde Kolitzheim gesetzt. Diese Referenten sind direkte Ansprechpartner für ihren Themenbereich. Die Verteilung auf mehrere Schultern macht die Entwicklung von Lösungen und Konzepten einfacher und schneller.
– Gewerbereferent/-in
Verbesserungen für Gewerbetreibende in der Gemeinde Kolitzheim sind ebenso wichtig, wie die Ansiedlung neuer Betriebe. Ebenso können neue Austauschformate für die Gewerbetreibenden in der Gemeinde geschaffen werden
– Gleichstellungsreferent/-in
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Angesichts der unzureichenden Vertretung von Frauen im Gemeinderat von Kolitzheim und der damit verbundenen möglichen gesellschaftlichen Benachteiligung, gibt es hier konkreten Handlungsbedarf.
– Innenentwicklungsreferent/-in
Der weiteren Verödung der Ortskerne kann nur mit individuellen und passgenauen Konzepten entgegengewirkt werden. Dieser Aufgabe soll sich der / die Innenentwicklungsreferent/-in widmen.
– Kindertageseinrichtungs- und Schulreferent/-in
Die Themen Schulneubau und Ausbau von Kinder- und Kleinkindbetreuung werden ein entscheidender Faktor für die Gemeinde Kolitzheim, um im Wettbewerb mit anderen Kommunen bestehen zu können. Hier wird ein Schwerpunkt in der neuen Wahlperiode liegen.
– Familien-, Senioren- und Sozialreferent/-in
Der demographische Wandel in der Gesellschaft fordert auch von der Gemeinde Kolitzheim die Entwicklung tragfähiger Konzepte, die das Leben auf dem Lande auch in Zukunft für alle Altersgruppen lebenswert erhalten.
– Umwelt- und Energiereferent/-in
Der Klimawandel wird auch in der Gemeinde Kolitzheim spürbar werden. Als landwirtschaftlich geprägte Gemeinde werden wir besonders betroffen sein. Kolitzheim muss sich auch als Teil der Lösung verstehen und an diesem gesamtgesellschaftlichen Auftrag mitarbeiten.
Grundstücksangelegenheiten
Bei der Aufgabenbeschreibung für die Zuständigkeiten des ersten Bürgermeisters in Grundstücksangelegenheiten werden Formulierungen juristisch klarer gefasst und präzise beschrieben.
Bisher konnte der erste Bürgermeister „ . . . Erklärungen über dingliche Rechte bis zu einer Wertgrenze von 250.000 € im Einzelfall abgeben, wenn dadurch grundsätzliche Rechte der Gemeinde nicht gefährdet werden. . . “ Dieser Betrag ist für eine Gemeinde der Größe Kolitzheims unüblich und sehr hoch.
In der neuen Geschäftsordnung soll die Entscheidungshoheit des Gemeinderats ab einem Betrag von 25.000 € in diesem Bereich gelten.
Transparenz und Bürgerfreundlichkeit
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen und verständliche Niederschriften der öffentlichen Sitzungen sollen künftig als Beitrag auf der Homepage der Gemeinde Kolitzheim veröffentlicht werden. So sind die Informationen schneller und leichter auffindbar als bisher. Die Bürgerschaft kann sich so wesentlich leichter informieren.
Vorschlag der Geschäftsordnung 2020-2026 als vollständiges Dokument.