Warum braucht der Gemeinderat eine Geschäftsordnung?
Die einfachste Antwort: weil es im Gesetz steht (Art 45 Abs. 1 der bayerischen Gemeindeordnung – GO). Das erklärt zwar nicht den Sinn und Zweck, gibt aber schon einen deutlichen Hinweis darauf, dass der Gemeinderat sich selbst organisiert. Denn der Gemeinderat ist das Entscheidungsorgan der Kommunalverwaltung.

Was steht in der Geschäftsordnung?
Mit der Geschäftsordnung regelt der Gemeinderat, wie er sich und seine Arbeit organisiert und welche Aufgaben er beispielsweise auf Ausschüsse oder den ersten Bürgermeister überträgt.

Warum wird die Geschäftsordnung überhaupt geändert?
Mit der Geschäftsordnung hat jeder neu gewählte Gemeinderat die Möglichkeit, selbst Schwerpunkte für seine zukünftige Tätigkeit zu setzen. Hier gibt es auch gesetzliche Spielräume, die die Gemeinderäte ausschöpfen können (z.B. welche Ausschüsse werden gebildet).

Wo liegen die Grenzen der Geschäftsordnung?
Die Leitplanken legen immer die demokratischen und gesetzlichen Grundregeln fest. Zwar ist die Geschäftsordnung Teil der gemeindlichen Organisationshoheit (Art 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 11 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern). Aber die Grundregeln demokratischer Organisation (z.B. Gewaltenteilung, Grundrechte) kann auch die Geschäftsordnung nicht aushebeln.
Würde der Gemeinderat als gewähltes Organ seiner Bürger z.B. sämtliche oder wesentliche seiner Befugnisse auf den ersten Bürgermeister übertragen und sich damit selbst entmachten, so wäre dies als rechtswidrig anzusehen. Das heißt aber auch, dass Gemeinderäte Entscheidungsverantwortung übernehmen müssen.

Warum haben die Gemeinderätinnen Melanie Ebner und Uli Bach einen eigenen Antrag für eine Geschäftsordnung eingebracht?
In der Praxis gibt es häufig eine Mustergeschäftsordnung, die dem Gemeinderat vorgeschlagen wird und dann oft auch einfach übernommen wird. Dieses Muster kann aber die Besonderheiten der einzelnen Gemeinden nicht berücksichtigen. Kommunen entwickeln sich unterschiedlich und brauchen daher auch auf sie zugeschnittene Regelungen. Darauf muss auch der Gemeinderat mit einer Anpassung an die örtlichen Organisationsstrukturen und einer zukunftsfähigen Geschäftsordnung reagieren.

Erläuterungen zu den Verbesserungen der Geschäftsordnung in gesondertem Beitrag.