Braucht es einen Gemeinderat?
Ja, denn der Gemeinderat ist das wichtigste Organ in einer Gemeinde. Er hat umfangreiche Rechte und Möglichkeiten. Deshalb ist es wichtig, dass sich möglichst viele Wählerinnen und Wähler an der Wahl beteiligen und ihr Stimmengewicht einbringen.

Was sind die Aufgaben eines Gemeinderats?
An erster Stelle ist der Gemeinderat als Vertretung der Gemeindebürger zu verstehen (Art. 30 BayGO), der die Gemeinde verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 29 BayGO).

Was bedeutet das in der Praxis?
Das einzelne Mitglied des Gemeinderats muss sich als Vertreter(in) aller Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde verstehen und nicht nur als Entsandter eines einzelnen Ortes. Als Mitglied des Gemeinderats sollte er oder sie Initiativen und Ideen einbringen. Er oder sie muss also eine Vorstellung davon haben, wie eine Gemeinde sich auf die künftigen Anforderungen strategisch ausrichtet. Aktive Recherchen, Weiterbildungen und Informationen aus vielen Gebieten sind die Basis, auf die sich bei Entscheidungen eine Gemeinderätin oder Gemeinderat stützt. Dazu gehören proaktives Informieren ebenso wie Vernetzung mit der Bevölkerung, Institutionen, Firmen und öffentlichen Einrichtungen. Natürlich kann ein Gemeinderat nicht alles wissen. Dennoch sollte spürbar sein, dass bei Problemlösungen und Entscheidungen Sachverstand mit im Spiel ist. Teil der Aktivitäten eines Gemeinderats sind dann Anträge, die er im Plenum einbringt, idealerweise mit guten, nachvollziehbaren Begründungen und Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Wenn dann auch noch die Entscheidungen auf Nachhaltigkeit überprüft werden, also wie werden die anvisierten Entscheidungen sich auf die Zukunft auswirken, dann ist gute Arbeit geleistet. Parallel dazu ist erforderlich, dass die Bürger über die Arbeit und künftigen Entscheidungen rechtzeitig informiert werden. Rechtzeitig heißt vor Beginn des Entscheidungsprozesses und nicht danach. Der Gemeinderat kann so auch als Dienstleister seiner Bürgerschaft gesehen werden, zu der er aktiv Kontakt hält.

Was ist ein Gemeinderat nicht?
Der Gemeinderat ist kein passives Organ, das die Vorlagen des ersten Bürgermeisters zur Kenntnis nimmt und dann abnickt. Das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes GG, bzw. Artikel 11 und 11 Verfassung des Freistaates Bayern) ist eines der wesentlichen Prinzipien unseres demokratischen Staates. Damit wird deutlich, welche enorme Bedeutung der Gemeinderat als Ganzes hat. Der Bürgermeister selbst ist geborenes Mitglied des Gemeinderats und vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats (Art. 36 BayGO). Lediglich im Rahmen des Art. 37 BayGO erledigt der Bürgermeister laufende Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und auch keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.
Dem Gemeinderat ist es aber durchaus möglich, durch die Geschäftsordnung weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung zu übertragen. Auch hier wird wieder deutlich, dass der Gemeinderat das führende Entscheidungsorgan einer Kommune ist.

Was bedeutet das für Wählerinnen und Wähler?
Bei einer Wahl stellt sich auch immer die Frage, ob im Rahmen dieses demokratischen Prozesses die Kandidatinnen und Kandidaten Willens und in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen. Können sie die künftigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen abschätzen? Sind alle Interessenfelder ausreichend berücksichtigt? Werden die Entscheidungen nachhaltig sein, so dass künftige Generationen keine Nachteile erleiden müssen? Wie wirken sich die Entscheidungen auf die Umwelt und kommende Generationen aus?

An diesen wenigen Beispielen zeigt sich, wie wichtig es ist, dass sich sowohl die Wählerinnen und Wähler, als auch die Mitglieder eines Gemeinderats ihrer strategischen Entscheidungsmacht bewusst sind und diese verantwortungsvoll umsetzen.