Die Katze und ihre neun Leben

Das beliebteste Haustier der Deutschen ist die Katze. Im Jahr 2019 lebten rund 14,7 Millionen Katzen in den deutschen Haushalten. Im Vergleich unter den westeuropäischen Staaten werden somit die meisten Katzen in Deutschland gehalten.

Katzenromantik ade!

Den verwilderten Katzen in Deutschland geht es bei Weitem nicht so gut. Vor 50 Jahren konnte man vielleicht noch von einer gewissen Katzenromantik sprechen. Es gab noch Heuschober, in denen das Heu gelagert wurde, und kleinere Ställe mit Kühen und Schweinen, die auf Stroh gehalten wurden, wo es die Katzen und ihre Babys schön warm hatten. Gewiss gab es auch viele kleine Kornspeicher, wo sich eine relativ große Mäusepopulation entwickelte. Heute ist das anders. Das Heu wird in große Rundballen gepresst, die mit Plastik umwickelt werden. Kleinere Höfe gibt es kaum noch. Wo einst Getreide gelagert wurde, findet man heute Museen, Restaurants und Büros. Was passiert also mit den Katzen, die früher halbwild und relativ unbeachtet auf den Bauernhöfen die Mäusepopulation klein gehalten haben?

Katzenverwilderung: Zahlen und Fakten

Die Katzenpopulation in Deutschland nimmt in vielen Gegenden von Deutschland immer größere Ausmaße an, ohne dass diese Katzen weder geeigneten Unterschlupf noch Nahrung haben. Schaut man sich die von der Tierschutzorganisation PETA erstellte Katzenpyramide an, wird aus einer Katze, die im Schnitt im Jahr 12 Babykatzen gebärt, in 7 Jahren eine Population von 370.092 Katzen. Nahezu alle deutschen Tierheime sind überfüllt. Viele Einrichtungen müssen Aufnahmestopps verhängen.

Zudem wächst die Population heimatloser Tiere täglich weiter an: Schätzungsweise zwei Millionen Katzen streifen durch Deutschlands Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen. Verwilderte Hauskatzen bevölkern vor allem die städtischen Randgebiete und die ländlichen Gegenden. Dort vermehren sie sich ungehemmt, doch der Großteil der unzähligen Jungkatzen stirbt jedes Jahr elendig. Sie verhungern oder fallen Krankheiten zum Opfer. So werden viele von ihnen nicht nur Verkehrsopfer. Durch die üblichen Revierkämpfe und Begattungsakte werden lebensbedrohliche Krankheiten wie FIV (Felines Immunschwäche Virus) und Leukose übertragen. Erkrankungen wie Gesäugetumore, Gebärmutterentzündungen, Prostata- oder Hodenkrebs werden durch eine Kastration fast verhindert. Ohne diese verenden sie oft unsäglich, denn eine Katze oder Kater hat dem Volksmund nach 9 Leben, aber eben nicht ganz, denn sie sterben einfach länger. Das Katzenelend in Deutschland ist unglaublich groß.

Unkastrierte, paarungsbereite Katzen und Kater sind um ein Vielfaches gefährdeter als kastrierte. Kastrierte Katzen und Kater leben länger. Das Vorurteil, dass sie keine Mäuse mehr fangen würden, wenn sie kastriert sind, hält sich im ländlichen Bereich leider konstant.

Katzen bleiben eher in einer eingegrenzten Umgebung, wenn sie kastriert sind. Sie fangen weiterhin leidenschaftlich gerne Mäuse, wie jeder Katzenhalter bestätigen kann.

Katzenhilfe Würzburg und Tierhilfe Schweinfurt helfen

Die Katzenhilfe Würzburg lässt jährlich rund 700 verwilderte Katzen kastrieren, die an ihren festen Futterstellen wieder freigelassen werden, so die Vorsitzende Frau Beißel. Die Tierhilfe Schweinfurt ist ein etwas kleinerer Verein. Vorsitzende Katrin Kritzner erklärt, dass die Tierhilfe Schweinfurt bis zu 300 Kastrationen im Jahr durchführen lässt und auch herrenlose Babykatzen großzieht und vermittelt. Die Kastrationen, Aufzucht und die Pflegestellen werden ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert. Dieses Jahr gibt es zusätzlich eine Unterstützung des Freistaates Bayern, der das Problem der unkontrollierten Vermehrung von Streunerkatzen erkannt hat.

Die aktiven Mitglieder beider Vereine engagieren sich aktiv mit vielen, vielen ehrenamtlichen Stunden.

Eine Kastration für den Katzenbesitzer kostet beim Tierarzt für eine Katze zwischen 130 und 150 € und für einen Kater zwischen 90 und 100 €. Das sei hier nebenbei mal erwähnt. Je schneller eine Population durch Kastrationsaktionen gestoppt wird, desto weniger Geld muss dafür in die Hand genommen werden.

Die Katzenhilfe Würzburg und Schweinfurt unterstützen gerne bei Fragen und Lösungen.

Melden Sie unkastrierte, herrenlose Streunerkatzen aus Unterfranken entweder bei der

Tierhilfe Schweinfurt, Telefon: 0151 / 12050873, E-Mail:

IBAN: DE15 7933 0111 0000 000126

BIC: FLESDEMM, Flessabank Schweinfurt

oder bei der Katzenhilfe in und um Würzburg,

IBAN DE78 7909 0000 0006 7312 95, GENODEF1WU1

Paypal:

Beide Vereine können jede Spende und jede Hilfe gut gebrauchen.

Werden Sie Mitglied in einem der Vereine oder engagieren Sie sich ehrenamtlich.

Kastrations- und Registrierungspflicht

Fragt man die Katzenhilfe, hält diese, wie viele große Tierhilfeorganisationen das Regulieren und Registrieren der Katzenpopulation für sinnvoll. Warum eigentlich?

Die Organisation PETA setzt sich für eine Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen ein. Die Organisation erklärt auf ihrer Homepage: Diese wichtige Maßnahme gegen die Katzenüberpopulation bietet zudem einen weiteren Vorteil: Sie erleichtert die Rückgabe vermisster Tiere an ihre Halter.

Gibt es bereits Orte mit einer Katzenkastrationspflicht?

Bereits 2008 hat Paderborn als erste deutsche Stadt eine sogenannte Gefahrenabwehrverordnung erlassen und damit die Kastrationspflicht eingeführt. Seither folgen immer mehr Städte und Gemeinden diesem tierfreundlichen Beispiel. Mittlerweile haben über 740 Städte und Gemeinden wie beispielsweise Köln, Bremen, Wilhelmshaven oder Bonn sogenannte Kommunalverordnungen zur Katzenkastration erlassen.
Diese Verordnungen können einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis des Tierschutzgesetzes beschlossen werden, denn seit Juli 2013 berechtigt § 13b des Tierschutzgesetzes einzelne Landesregierungen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, um freilebende Katzen besser zu schützen. Dies darf geschehen, wenn bei den Tieren erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden aufgrund der hohen Anzahl an Katzen zu befürchten sind und dieses Leid durch die Kastration vermindert werden kann. Eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht kann somit für alle freilaufenden Katzen in diesem Gebiet gelten.
Die meisten Bundesländer haben bereits Zuständigkeitsverordnungen für ihre Städte und Gemeinden auf Basis des Tierschutzgesetzes erlassen.

Rechtliche Grundlage

Mit der letzten Novellierung des Tierschutzgesetzes, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, kann die Kastrationspflicht nun auch aus Tierschutzgesichtspunkten erlassen werden (§ 13b). Die Landesregierungen sind per Verordnungsberechtigung ermächtigt, Maßnahmen zur wichtigen Populationskontrolle frei lebender Katzen zu treffen und Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen zur Verringerung der hohen Anzahl von Katzen festzulegen. Zudem dürfen sie diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auch auf andere Behörden übertragen, d. h. auch auf die Kommunen.

Folgende Bundesländer haben Zuständigkeitsverordnungen auf Basis des Tierschutzgesetzes erlassen:

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen. Somit können die Kommunen selbst wichtige Verordnungen zum Schutz der frei lebenden Katzen einführen. An dieser Stelle sei die Verordnung des Tierschutzgesetzes § 13b aufgeführt. Dieses Gesetz ist eine Länderverordnung und Kommunen können diese Pflicht anordnen.

Tierschutzgesetz § 13b 

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung

1. der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie

2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden.

Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.

Was Sie tun können….

  • Wenn Sie selbst eine Katze als tierischen Mitbewohner haben oder heimatlose Katzen versorgen, lassen Sie diese bitte umgehend kastrieren!
  • Bitte melden Sie heimatlose Katzengruppen dem örtlichen Tierheim oder Katzenschutzverein, um die Kastration der Tiere zu veranlassen! Auch hinsichtlich der Argumentation für eine Kastrationspflicht nach § 13b Tierschutzgesetz ist es für den lokalen Tierschutz wichtig, über die Zahl der heimatlosen Katzen informiert zu sein.
  • Klären Sie Freunde und Bekannte über das Leid und die Gefahren auf, denen heimatlose Katzen tagtäglich ausgesetzt sind.
  • Informieren Sie sich über mögliche Gegenargumente der Politik zur Katzenkastration, um auf eine Diskussion vorbereitet zu sein.

Dieser Artikel soll keine Anklage sein, sondern der Aufklärung dienen. Wir wissen, Ihre Freizeit ist kostbar. Setzen Sie sich bitte nur kurz mit der Thematik auseinander. Notieren Sie sich bitte diese Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Wenn Ihnen Katzenleid auffällt, rufen Sie einfach eine dieser Nummern an oder schreiben Sie eine Mail. Die erfahrenen Frauen der Katzenhilfe kümmern sich darum und Sie haben etwas Gutes getan. Zudem wird die Katzenhilfe Würzburg und die Tierhilfe Schweinfurt, wie schon erwähnt, dieses Jahr durch ein Förderprogramm des Freistaates Bayern unterstützt. Das Ziel des Förderprogramms ist die Eindämmung der Vermehrung herrenloser Streunerkatzen in Bayern. Deshalb sollten bis zum Jahresende alle Auffälligkeiten bezüglich der Streunerkatzen gemeldet werden, damit die Fördermittel, die zur Verfügung stehen, genutzt werden können, um viel Tierleid zu verhindern. Ihre Hilfe zählt!

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf dem Juraforum:
https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/kastrationspflicht-bei-katzen